PLANUNGSMODELL
Unsere Kernforderungen
- BIM-Projekte erfordern im Planungsstadium eine qualitativ sehr hochwertige Bestandserfassung sowie eine besonders umfassende Planungsintensität, damit Modelle und die begleitenden Unterlagen über alle Projektphasen hinweg nutzbar sind. Nur so kann ein durchgängiger Informationsfluss entstehen.
- Der höhere Planungsaufwand muss von Auftraggebern anerkannt und anschließend auch marktgerecht vergütet werden.
- Auftraggeber müssen dafür verantwortlich sein, dass sie bzw. das beauftragte Planungsbüro die vollständigen und digitalen Daten im Zusammenhang mit der vorgesehenen Baumaßnahme beschaffen.
- Die Modellstruktur der Planung muss die Anforderungen der Bauunternehmen an das Modell berücksichtigen.
- Das Recht der Bauunternehmen, dass sie vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten Planungsbüro geometrisch eindeutige Daten erhalten, muss in der VOB verankert werden.
Grundlage für ein Planungsmodell muss eine georeferenzierte 3D-Geländeaufnahme mit Erfassung der maßgebenden Seitenränder sein. Dazu gehören zum Beispiel Bordsteinführung und Übergang zur Bestandsbebauung. Als weitere notwendige Datengrundlage wird eine Übergabe der Leitungs-Trassen in 3D benötigt. Ein Bodengutachten muss in das Planungsmodell einbezogen werden, um differenzierende Homogen-Bereiche auswerten zu können. Der Vorteil der gesteigerten Qualität der Bestandserfassung und Planung sind die deutlich gesteigerte Kosten- und Terminsicherheit für den Auftraggeber, da der Auftragnehmer weniger Aufwand und Risiko in Bezug auf Änderungen oder Verzögerungen in der Bauausführung hat. Einerseits erfolgt ein schnellerer Start der Baumaßnahme, da Baufirmen nicht aufwendig überprüfen müssen, ob die Bestandsdaten vollständig sind. Zum anderen verhindern vollständig übergebene Bestandsdaten „unerwarteten Überraschungen“, die bislang ein häufiger Grund für einen Baustopp mit möglichen Planungsanpassungen waren. Zudem muss das Planungsmodell dem aktuellen Stand der Genehmigungsplanung entsprechen.
Das Leistungsverzeichnis in den Ausschreibungsunterlagen muss modellbasiert erstellt werden. Dabei muss eine direkte Zuordnung der Bauteile zu den Leistungspositionen erfolgen. Weiterhin muss das Planungsmodell Bestandsteil der Ausschreibungsunterlagen sein. Das Planungsmodell dient dem Bauunternehmen zur modellbasierten Kontrolle der Mengenermittlung in der Kalkulationsphase. Bauunternehmen müssen Daten erhalten, die das geplante Bauwerk geometrisch eindeutig beschreiben und die eine schnelle Extrahierung aller relevanten Daten (z.B. für die Erstellung von Modellen zur Maschinensteuerung) ermöglichen.
Das Planungsmodell ist die Grundlage für die Kalkulation und Vergabe. Aus dem Planungsmodell wird somit das Vertragsmodell und durchläuft anschließend eine Metamorphose in allen Bauphasen in einer gemeinsamen Datenumgebung – auch als Common Data Environment (CDE) bezeichnet. Neben dem Planungsmodell muss bei der Auftragsvergabe ein Urgelände-DGM, die 3D-Linien der Fahrbahnränder sowie eine ISYBAU-Datei mit Entwässerungsplanung und Kanalbestand an den Auftragnehmer übergeben werden. Auftragnehmer müssen vollständige Bestandsunterlagen aller Versorgungsleitungen erhalten. Diese müssen im übergebenen Planungsmodell eingearbeitet sein.
Die Verantwortung für die geometrische Eindeutigkeit von Daten bleibt beim Auftraggeber und wird nicht an das Bauunternehmen verlagert.
In anerkannten Richtlinien wie der VOB oder bundeseinheitlichen Besonderen Vertragsbedingungen (BIM-BVB) muss zukünftig formuliert sein, dass Bauunternehmen das Recht haben, die erforderlichen Daten vor Baubeginn einzufordern. In der Verantwortung der Auftraggeber muss es liegen, die Ausschreibung so zu gestalten, dass auf die genannten Forderungen Rücksicht genommen wird.